Sektionsabend am 7. September 2018

An unserem gut besuchten Sektionsabend im September 2018 begrüßten wir Frau Nadine Jacob von der Zentrale der Huk-Coburg Versicherung in Coburg zu einem Vortrag über die Hundehalterhaftpflicht.

Frau Jacob teilte ihren interessanten Vortrag in drei wesentliche Teile auf. In erster Linie ging es nicht um den Versicherungsvertrag als solchen, sondern um die Haftung für einen Hund oder ein anderes Haustier.

Im ersten Teil erläuterte Frau Jacob, wie man sich am besten in einem Schadenfall zu verhalten habe, also z. B. Personalien der Beteiligten Personen festhalten, Zeugen ansprechen und möglichst keine Schuldfrage diskutieren oder eigene Schuld zugeben. Anschließend möglichst zeitnah die eigene Versicherung informieren.

Der zweite Teil handelte davon, was überhaupt eine Hundehalterhaftpflichtversicherung umfasst, also welche Schäden abgedeckt sind. Die gesetzliche Tierhalterhaftpflicht ist eine sogenannte Gefährdungshaftung, also egal, wer nach meiner Meinung Schuld an einem Schaden trägt, ich hafte für alle Schäden die mein Tier verursacht – ähnlich wie bei einem Kraftfahrzeug. Erst zweitrangig ist, wer eventuell einen größeren Beitrag zu dem entstandenen Schaden geleistet hat oder etwa gegen Rechtsvorschriften verstoßen hat, Stichwort Leinenzwang.

Folglich gibt es auch nur wenige Ausschlüsse in Versicherungsverträgen für Tierhalter.

Schließlich ging es im dritten Teil des Vortrags um die gesetzlichen Regelungen im einzelnen und um von den Gerichten entschiedene Einzelfälle. Frau Jacob beantwortete auch zahlreiche Einzelfragen der anwesenden Mitglieder. Wir bedanken uns bei ihr für den interessanten und kurzweiligen Vortrag.

Monika Hoffmann